Psychologische Therapie

in Präsenz, online, oder in der Natur:

Preis pro Einheit (50 Minuten) im Einzelsetting  € 100,-

PAAR-/FAMILIE: Preis pro Paar/Familie und Einheit (50 Minuten) €160.- oder 1,5 Einheiten (75 Minuten) € 240,-

Die Krankenkassen refundieren derzeit bei Vorliegen eines krankheitswertigen Leidens einen Zuschuss pro Sitzung:
ÖGK: 33,70,-
SVS: 45,-
BVAEB: 46,60,-

Für das Gruppensetting (Dauer: 90 Minuten gilt):
ÖGK: 12,10,-
SVS: 15,01,-
BVAEB: derzeit noch in Verhandlung

WEGE ZUM KOSTENZUSCHUSS
Voraussetzung ist, dass eine psychische Befindungsstörung vorliegt, die eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne darstellt.

Holen Sie sich VOR der ersten SPÄTESTENS JEDOCH VOR DER ZWEITEN Sitzung eine ärztliche Überweisung (Hausarzt) ein, erst damit wird eine Bezuschussung möglich.

Ab der 11.Sitzung muss zusätzlich ein Antrag bei Ihrem Krankenkassenträger eingebracht werden (das Prozedere klären wir im Gespräch persönlich).

Den Kostenzuschuss können Sie dann einfach direkt bei Ihrer Krankenkasse unter Vorlage der ärztlichen Überweisung, der Honorarnote/n und Ihrer Einzahlungsbestätigung/en ansuchen.

Elternberatung

Pro Beratungseinheit (à 50 Minuten)  € 80,- pro Elternteil

Gemeinsame Beratung gemäß § 95 Abs. 1Aa AußStrG. (à 75 Minuten) € 120,- pro Elternteil

Besuchsbegleitung

Preise pro Einheit (=50 Minuten): € 60,-  plus € 30.- Vor- und Nachbearbeitungszeit je Besuchsbegleitung

Informationen zu finanziellen Fördermöglichkeiten für die Besuchsbegleitung erhalten Sie auf der Seite des Sozialministerium oder bei der zuständigen Kinder- und Jugendhilfe.

Klinisch-psychologische Diagnostik

Diagnostik (= 4-5 Einheiten, inklusive Testung, schriftlichen Befund und Rückmeldegespräch)  ab € 450,- 

Gruppen und Seminare

Die Preise für Seminare entnehmen Sie bitte der jeweiligen Beschreibung.

Aktuelle Seminare siehe hier –>

Hausbesuche

Bei Hausbesuchen fallen abhängig von der Wegzeit und den gefahrenen Kilometern Zusatzkosten an. Pauschalen sind auf Anfrage möglich.

Absageregelung

Wenn Sie Ihren vereinbarten Termin nicht einhalten können, ersuche ich Sie, diesen rechtzeitig 48 Stunden zuvor abzusagen. Bei späteren Absagen wird der normale Stundensatz verrechnet.